Die „junge Welt“ hat nicht dementiert. Den Fragebogen mit diesen perversen Fragen gibt es also wirklich. So
veröffentliche ich den Artikel, obwohl er schon über eine Woche alt ist. Er schien mir so eindeutig eine Realsatire, dass ich dachte, das kann man nicht machen. Ich habe zwar gelacht, aber sehr
böse. Wer jemand abschieben will, weil der sich nicht zu der Mitgliedschaft in einer von „Deutschland“ für terroristisch erklärten Vereinigung bekennt, erklärt damit, dass er um diese
Mitgliedschaft weiß, also einen Asylantrag auch deshalb ablehnen könnte. Es bleibt nur ein Grund für die „Maßnahme“ übrig: Erziehung zu heuchlerischem deutschen Untertanengeist. Allgemeines
Kuschen. Welch Schande… Oder wie soll man eine Frage bewerten »Haben sie jemals gefälschte Dokumente oder Papiere
genutzt?«
Wenn ja, hatte der Befragte Grund dazu. Stellen Sie sich diese Frage Ihnen gestellt vor – und antworten Sie
ehrlich (denken Sie an die Unterschrift Ihres „Vaters“ unter der „5“ in der Kontrollarbeit…
"Wer in Nordrhein-Westfalen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, muß in einem geheimen Fragebogen seine Haltung zum Terrorismus
darlegen
Von Nick Brauns
Haben Sie eine Ausbildung im Umgang mit Sprengstoff?« und »Haben sie jemals gefälschte Dokumente oder Papiere genutzt?« Mit solchen Fragen aus einem geheimen Gesinnungstest werden seit
einigen Monaten Tausende Migranten in Nordrhein-Westfalen konfrontiert. Bekannt wurde die Praxis erst, nachdem die Universität Münster Ende Mai scharf gegen die »diskriminierende Befragung«
protestiert hatte, die auch mehrere tausend ihrer Studenten und Wissenschaftler betrifft.
»Wir wollen rechtzeitig diejenigen herausfiltern, die eine Gefahr bilden können«, rechtfertigte der Leiter des Bereichs Ausländerrecht beim NRW-Innenministerium, Burkard Schnieder, den Fragebogen
gegenüber dem Ausländerbeirat der Stadt Münster.
Auch vom plausibel klingenden Einwand eines Studentenvertreters (»Wer wirklich Terrorist ist, kreuzt das doch hier nicht an«) ließen sich die nordrhein-westfälischen Terroristenjäger nicht aus
dem Konzept bringen: Der »Sinn des Fragebogens« bestehe eben gerade darin, »falsche Angaben zu finden«, zitiert die Tageszeitung Die Welt einen Sprecher des Innenministeriums.
Zur sogenannten Sicherheitsbefragung vorgeladen werden Staatsbürger aus 26 Ländern, wenn sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung beantragen oder eine solche verlängern lassen wollen.
Unter terroristischem Generalverdacht stehen dabei insbesondere Zuwanderer aus dem Nahen Osten. Bis auf Kolumbien, Nordkorea und den Philippinen gehören die aufgelisteten Staaten ausnahmslos dem
islamischen Kulturkreis an.
»Die Befragung ist eine Routineüberprüfung und dient der Feststellung, ob gegen Ihren weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik sicherheitsrelevante Bedenken bestehen«, heißt es im
Vorladungsschreiben. Bei der Befragung wird auf die Antragssteller einer Aufenthaltsgenehmigung durch einzelne Fragen auch sanfter Druck zur Kollaboration mit Geheimdiensten ausgeübt. »Möchten
Sie unmittelbaren Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden von Bund und Land) aufnehmen?«, heißt es etwa.
Offizieller Hintergrund des Gesinnungschecks ist die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes. So sollen »Versagungsgründe für die Ausstellung von Aufenthaltspapieren« festgestellt werden. Die
Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes ist Ländersache, und NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört hier zu den Hardlinern. In NRW wird der Fragebogen nicht herausgegeben, er muß vor Ort ausgefüllt werden
und darf nicht kopiert werden. So soll laut Burkard Schnieder vom Innenministerium verhindert werden, daß sich die Befragten vorher auf die Fragen vorbereiten.
Die am 11. Juli 2007 getroffene Entscheidung des Innenministeriums wie nicht überall erklärte Zustimmung der Kommunen, die auch die Kosten der Befragung tragen müssen. So erhob die Stadt Aachen,
die traditionell eine liberale Migrationspolitik verfolgt, Einspruch, erklärt ein Sprecher der Aachener Stadtverwaltung gegenüber junge Welt. Doch diese Kritik sei folgenlos geblieben. Das
Innenministerium habe per Erlaß die Durchführung der Sicherheitsbefragung angeordnet. Allein in Aachen seien seit April rund 2000 Bürger der Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden.
Der Fragebogen, in dem die Befragten auch angeben sollen, ob sie einer von 55 als terroristisch eingeschätzten Organisationen angehören, widerspreche dem Rechtsstaat, so der Aachener Jurist
Rainer Hofmann vom Deutschen Anwaltsverein. Die Unschuldsvermutung gelte für die Vorgeladenen offenbar nicht mehr, sie würden »ohne jeden Anfangsverdacht einem unsinnigen Test unterzogen« würden.
Im Erlaß des Innenministeriums heißt es laut Frankfurter Rundschau: »Auf den im Strafprozeßrecht verankerten Grundsatz, daß niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu
bezichtigen und damit zu seiner Überführung beizutragen, (…) können sich die Betroffenen nicht berufen.«
Der nordrhein-westfälische Ausländerabwehrexperte Schnieder behauptete vergangene Woche gegenüber dem Ausländerbeirat der Stadt Münster, auch die anderen Bundesländer führten derartige Tests
durch. Zumindest für Hessen hat dies ein Sprecher des dortigen Innenministeriums umgehend dementiert."