Sanktionsgemeinschaft Kommunismus (7)

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Die schwerste Strafe unter kommunistischen Bedingungen sind Einschränkungen der Kontaktmöglichkeiten. Im Gegensatz zum Normalfall, wo jeder frei entscheiden kann, in welchem Umfang jemand wo dazugehören möchte, erfolgen je nach Einzelfall Beschränkungen. Man könnte es wie subtile Weiterentwicklungen der „elektronischen Fußfessel“ auffassen, die mit dem zeitlich begrenzten Verbot beginnen könnte, bestimmte Internetseiten aufzurufen. Dem „Bestraften“ werden aber weit gehende Wiedergutmachungsrechte eingeräumt.
Um es einmal so zu sagen: Die kommunistische Gesellschaft muss sich zwei Arten von „Moderatoren“ leisten: solche, die öffentlich wirken und solche, zu denen man vertrauensvoll gehen kann, wenn man „Eifersucht“ o. Ä. empfindet.
Natürlich braucht die Gesellschaft ihre materielle Basis. Also das, was materiell verbraucht wird, muss zuvor produziert sein. Aber diese Frage stellt sich anders, wenn die tatsächliche menschliche Hand weitgehend durch Technik ersetzt wurde. Kommunistisch wird die Sache erst, wenn es wirklich um die Entfaltung der einzelnen Persönlichkeiten mit ihren Bedürfniswelten geht. Dort steht an erster Stelle natürlich die Gesundheit. Was das bedeutet, wird im Kommunismus besonders weit gefasst.

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