"Demokratie muss erkämpft werden"

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Dresdner Verwaltungsgericht erklärt umstrittene Extremismusklausel für rechtswidrig

Verfasst von Marc Brandstetter
Wie vor wenigen Minuten bekannt wurde, erklärte das Verwaltungsgericht Dresden heute die sogenannte Extremismusklausel, mit der zivilgesellschaftliche Initiativen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben müssen, um Fördergelder zu erhalten, für rechtswidrig.

 

Gegen die umstrittene Erklärung hatte das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum“, kurz AKuBiZ, aus Pirna geklagt. Da sich der Verein geweigert hatte, die Extremismusklausel zu unterschreiben, hatte ihm der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“, die zur Produktion von Flyern genutzt werden sollten, verweigert. 

Die Gegner der Extremismusklausel hatten stets argumentiert, diese verstoße gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Außerdem würden die Akteure unter Generalverdacht gestellt. 

Mit ihrer Unterschrift bekennen sich die Initiativen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und garantierten außerdem, Sorge dafür zu tragen, dass auch ihre Kooperationspartner sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. 

Nach Meinung des Dresdner Verwaltungsgerichts sei die Erteilung eines Zuwendungsbescheids mit der Auflage zu einem schriftlichen Demokratiebekenntnis rechtswidrig (Az. 1 K 1755/11). Die 1. Kammer unter dem Vorsitz seiner Vizepräsidentin Claudia Kucklick entschied, dass die zweite Passage, also die Erklärung, dass man für seine Partner bürge, „unklar“ sei. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurde demgegenüber nicht beanstandet. Das Gericht ließ ob der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit eine Berufung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu. 

Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V. sagte dazu: „Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“ 

Das Akubiz war nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit der umstrittenen Erklärung, die auf eine Initiative vom Familienministerin Kristina Schröder zurückgeht, in die Schlagzeilen geraten. Im Jahre 2010 hatte der Verein den Sächsischen Demokratiepreis abgelehnt, da er nicht bereit war, im Vorfeld der Preisverleihung das Schriftstück zu unterschreiben.

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