Bundestagsabgeordnete haben es gut: Ihnen wird rechtzeitig "empfohlen", wie sie abzustimmen haben ...

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Bundestag-Beratung über Abschaffung der Hartz IV Sanktionen: Das Ergebnis ist bereits jetzt bekannt 
03.04.2012 

Auf Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird der Deutsche Bundestag am 26 April 2012 gegen ca. 10.30 Uhr über die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV (SGB II und SGB XII) beraten. Vorlage ist die Bundesdrucksache 17/5174. Daneben steht auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Debatte. Die Partei fordert eine „zeitlich begrenzte Aussetzung sowie Einschränkung der Sanktionen für Sozialhilfe/ALG II-Bezieher“ (Bundestagsdrucksache 17/3207). 

Und so wird abgestimmt 

In der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu den Anträgen der Linken und Grünen werden den Abgeordneten bereits Ablehnungen der Anträge empfohlen. Im Punkt „Lösung“ heißt es: „Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5174 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.“ 

Zum Antrag der Grünen heißt ebenfalls vorgegebene „Lösung“: „Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3207 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.“ Bereits vor der Beratung ist das Abstimmungsergebnis bereits bekannt. So funktioniert parlamentarische Demokratie. (sb)

Veröffentlicht in politische Praxis

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