Die Überlegenheit des Kapitalismus (12)

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Der dritte Aspekt ist der Umfang der Mitplanung. Sobald sich Planung im Wesentlichen darauf beschränkt, „von oben“ kommende Vorgaben zu erfüllen, ist es natürlich keine, sondern eine mehr oder weniger erbrämte Kommandowirtschaft. Dann wirkt sogar die gute Allgemeinbildung in der DDR „kontraproduktiv“: Sie lässt nämlich die Bürger das Defizit leichter erkennen als dies in eine „Fachidioten“-Gesellschaft der Fall ist.

Die tatsächliche demokratische ... gemeinschaftliche Planung wurde ersetzt duch Losungsforderungen wie „plane mit ... regiere mit!“

Hier möchte ich nicht in Diskussionen eingreifen, ob die Honeckers & Co diese Losungen ernst meinten. Ich fürchte, dass sie dies sogar taten. Das Problem bestand eher darin, ob es geeignete Mittel gegeben hat, eine solche Mitplanung Realität werden zu lassen. Ich behaupte, dass sie „konstituierendes Element“ einer „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ sein muss und ist. Ich schließe dabei bewusst die Ausdrucksweise moderner Beurteilungen ein. Dort ist „Er bemühte sich...“ die dem totalen Versagen am nähesten kommende Formulierung.

Bevor ich alledings über das frühsozialistische Schwächenpaket herziehe, versuche ich eine Analogie im Kapitalismus. Man stelle sich den Arbeiter Max Müller vor. Nehmen wir an, er hat a) Aktien an einer ihn interessierenden Firma und b) Mitarbeiter(vorzugs)aktien an seiner eigenen erworben. Nominal, formal, juristisch ist er also „Miteigentümer“ der beiden Firmen. Nehmen wir an, es handelt sich um Aktien ohne eingeschränkte Rechte, so gehören ihm dem Namen nach Teile dieser Firmen. Was aber hat er davon? Er wird zur Aktionärsversammlung eingeladen und kann seine Eitelkeit pflegen, wenn er wirklich hingeht. Er kann gleich darauf verzichten; damit überließe er allerdings sein Stimmrecht der verwahrenden Stelle, normaleweise einer Bank. Die hat allerdings etwas davon, da sie Stimmen de Kleinanleger sammeln kann zu eine in Summe echten firmenpolitischen Mitspracherecht. Max Müller könnte mit seinen eigenen Aktienanteilen nicht einmal seinen eigenen Rauswurf aus der Firma, deren „Miteigentümer“ er ist, verhindern. Tatsächliches Eigentum ist also mit einem realen Anteil an Mitentscheidungsvermögen verbunden, das sich unterhalb einer schwer quantifizierbaren Größe nicht realisieren lässt. (Oft gibt es „Sperrminioritäten“, die bewirken, dass z. B. keine Entscheidung getroffen werden kann gegen die Stimmen von 25 Prozent + eine Aktie o.ä.)

Auf dieser Ebene kann man sich sozialistisch schwer weiter bewegen, obwohl sie ein Grundproblem von „Volkseigentum“ aufzeigt: Der Anteil des Einzelnen daran ist so veschwindend klein, dass e ihn nur als / in Gemeinschaft wahrnehmen kann bzw. er ihn bewusst oder unbewusst an eine spezielle Form „Management“ abtritt.

Letzteres mag nicht gewollt sein, evtl. von keine beteiligten Seite. Es ist abe ein „objektiver Prozess“.

Veröffentlicht in Kapitalismus-Sozialismus

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