Verfassungsgericht stützt (?!) Hartz IV?

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Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen? Nein!
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Von Rainer Roth

Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäß

Entgegen der zahlreichen Falschmeldungen aus Medien ("Regelsätze für
Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig" FAZ 11.02.2010),
Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften („Die Regelsätze
...entsprechend nicht der Verfassung“, direkt 2/2009) hat das
Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht für
verfassungswidrig erklärt.

Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt:: "Da nicht festgestellt
werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge
evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von
Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen".
http://www.scharf-links.de/88.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8843&tx_ttnews[backPid]=87&cHash=e2dc942646

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