Etwas Kommunikation zum Geschichtsstudium - Auswertung Mai (Hammurapi)

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Aus der Gesetzesstele des Hammurapi:

 

(282 Paragraphen mit dem „Wenn-Beginn)

Anspruch und Wirklichkeit im Vergleich einiger ausgewählter Paragraphen und dem Prolog und Epilog:

 

§ 2

Wenn jemand einen anderen der Zauberei bezichtigt hat und es ihm aber nicht beweist, so geht der, der der Zauberei bezichtigt wurde, zum Flussgott, und in den Flussgott taucht er ein. Wenn dann der Flussgott ihn ergreift, nimmt der, welcher ihn bezichtigt hat, sein Haus. Wenn aber der Flussgott diesen Mann vom Verdacht reinigt und er heil bleibt, wird der, der ihn der Zauberei bezichtigt hat, getötet. Der, der in den Fluss hinabgetaucht ist, nimmt das Haus desjenigen, der ihn bezichtigt hat, an sich“

 

§ 5

Wenn ein Richter eine Rechtssache entschieden hat, einen Beschluss gefasst hat und eine gesiegelte Urkunde hat anfertigen lassen, danach aber seinen Beschluss ändert, so soll man diesem Richter die Änderung des Beschlusses nachweisen – und die Summe, um die es in diesem Rechtsstreit ging, soll es zwölffach zahlen. Außerdem soll man ihn in der Versammlung von seinem Richterstuhl aufstehen lassen, und er soll nicht wieder darauf zurückkehren; er wird nicht mehr mit den Richtern im Gericht sitzen“

 

§ 8

Wenn ein Mann entweder ein Rind, ein Schaf, einen Esel, ein Schwein oder ein Schiff gestohlen hat, so soll er, wenn es dem Gott oder dem Palast gehört, das Dreißigfache davon geben. Wenn es aber einem Muschkenum gehört, dann soll er es zehnfach ersetzen. Wenn der Dieb nichts zu geben hat, soll er sterben“

(Muschkenum als Wort ist eines der wenigen altbabylonischen Worte, die bis in die Gegenwart erhalten sind. Als Bezeichnung für arme Menschen hat es sich als „meschino“ –italienisch- oder „mesquin“ –französiches- Wort erhalten. Im altbabylonischen Wort steckt die Bedeutung eines Menschen, der allgemein als unterworfen angesehen wird, der also nicht zur allgemeinen Elite (Priester, Tempelkaste allgemein, Krieger usw. zu zählen ist. Er ist aber auch kein Sklave, sondern wohl der typische Vertreter des halbunfreien (mit verschiedenen Abstufungen) beim asiatischen Typ der erste Klassengesellschaft.)

 

§ 25

Wenn im Haus eines Mannes Feuer ausgebrochen ist und ein Mann, der zum Löschen gekommen ist etwas von der Habe des Hausherrn nimmt, so soll man jenen Mann in dieses Feuer werfen“

 

§ 26

Wenn ein Redum oder ein Ba`irum, der zum Feldzug des Königs aufgeboten worden ist, nicht kommt oder einen Mietling gemietet hat und ihn an seiner Statt geschickt hat, so soll dieser Redum oder Ba`irum sterben. Der Mietling aber wird sein Haus an sich nehmen“

 

§ 42

„Wenn ein Mann ein Feld zum Bebauen gepachtet hat, aber auf dem Feld kein Getreide hervorbringt, so soll man ihm nachweisen, dass er auf dem Feld keine Arbeit geleistet hat. Dann soll er Getreide entsprechend dem Ertrag seines Nachbarn dem Herrn des Feldes geben“

 

§ 44

Wenn ein Mann unkultiviertes Land auf drei Jahre zur Urbarmachung gepachtet hat, dann aber seinen Arm in den Schoß sinken ließ und das Feld nicht mehr urbar macht, so wird er im vierten Jahr das Feld aufackern, es mit der Hacke bearbeiten, eggen und es dem Besitzer des Feldes wiedergeben“

 

§ 65

Wenn der Gartenbauer (Pächter von Dattelpalmen) den Baumgarten nicht befruchtet und dadurch den Ertrag gemindert hat, wird der Gartenbauer den Ertrag des Baumgartens entsprechend dem seines Nachbarn geben.“

 

§ 128

Wenn ein Mann eine Frau genommen, aber keinen Vertrag darüber abgeschlossen hat, dann ist diese Frau nicht seine Ehefrau“

 

§ 142

Wenn eine Ehefrau ihren Mann verschmäht und zu ihm sagt“ `Rühr mich nicht an!`, so soll die Lokalbehörde ihren Fall erforschen. Wenn sie sich züchtig betrug und unbescholten ist, ihr Mann aber außer Haus zu gehen pflegte und sie allzu sehr erniedrigt hat, so ist diese Frau nicht schuldig. Sie kann ihre Mitgift nehmen und in das Haus ihres Vaters ziehen“

 

§ 182

Wenn ein Vater seiner Tochter, einer ´Stiftsdame` des Gottes Marduk von Babylon, eine Mitgift nicht gegeben und eine entsprechende Siegelurkunde ihr nicht geschrieben hat, so teilt sie sich, wenn der Vater zum Schicksal eingeht, mit ihren Brüdern zu einem Drittel der Erbschaft in den Besitz des Vaterhauses. Dienstpflichten braucht sie nicht zu tragen. Ihren Nachlaß kann eine Stiftsdame des Marduk von Babylon geben, wohin sie will“

 

Aus dem Prolog:

... der mächtige Erbsohn von Sin-muballit, ewiger Same des Königtums, der mächtige König, die Sonne von Babylon, der aufgehen lässt das Licht über das Land Sumer und Akkad, der König, der vier Weltufer aus sich hören lässt, der Liebling der Ischtar bin ich. Als Marduk zur Rechtsordnung des Menschen, als Leiter dem Lande mich bestellte, habe Recht und Gerechtigkeit ich in das Land eingeführt, den Menschen zum Wohlgefallen“

 

Aus dem Epilog:

Der entrechtete Mann, der in einen Rechtshandel gerät, trete vor mein Bildnis als König der Gerechtigkeit; dann lese er meine Inschrift und höre meine köstlichen Worte. Mein Denkstein kläre ihm seinen Rechtshandel, gerechtes Gericht soll er finden, sein Inneres aufatmen lassen“

 

 

 

 

 

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